Aktuelle Nachrichten
Neuregelung: Freie Wahl (20.12.2012)
Sie können sich ab 2013 einen Schornsteinfeger-Fachbetrieb frei wählen. Ab Januar 2013 löst nämlich das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz das alte Schornsteinfegergesetz ab. Für die hoheitlichen Tätigkeiten bleibt weiterhin der bisherige Bezirksschornsteinfeger zuständig. Frage Sie uns, wir beraten Sie gern! Informieren Sie sich gern auch bei der Schornsteinfeger-Innung.